Zulassungsverfahren über die Lieferung von Dienstkleidung an die Justizbedienstenten des Landes Nordrhein-Westfalen Published by Tenders Electronic Daily

Zulassungsverfahren über die Lieferung von Dienstkleidung an die Justizbedienstenten des Landes Nordrhein-Westfalen

Application deadline

31.07.2099, 12:00 hour

Procedure

Open procedure

Order type

Delivery order

Main CPV code
  • Occupational clothing
    18110000-3
Language

German

Contracting authority / owner

JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug
Lerchenstraße
44581 Castrop-Rauxel
Germany
Tel.: +49 23059830
Fax: +49 2305983925
E-Mail: zentralebeschaffung@jva-castrop-rauxel.nrw.de
Website: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de

assignment

Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) zur Lieferung von Dienstkleidung für die Justizbediensteten des Landes NRW.

Description of procurement /scope of services

Für die Ausstattung der Justizvollzugsbediensteten mit Dienstkleidung können potenzielle Bekleidungsanbieter im Rahmen einen Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren)Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nichtausrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.Ein Kaufvertrag kommt nur unmittelbar zwischen dem zugelassenen Dienstkleidungsunternehmen und den einzelnen Bediensteten zustande. Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist insoweit nicht Vertragspartner.Die blaue Dienstbekleidung der Justiz umfasst alle Artikel, die in den Anlagen der technischen Produktbeschreibung sowie Anlage 1 mit AV vom 13.4.2012 (Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen {2044 – IV. 19} – JMBl. NRW S. 91 –) benannt werden. Die technische Produktbeschreibung kann bei der Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug bei der JVA Castrop-Rauxel (Zulassungsstelle) angefordert werden. Der zugelassene Dienstkleidungsanbieter verpflichtet sich, diese Bekleidungsstücke unter Beachtung des bestehenden Geschmackmusterschutzes ausschließlich für Justizbedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend der zur Verfügung gestellten technischen Produktbeschreibungen zu fertigen oder fertigen zu lassen und zu vertreiben. Es können nur Anbieter zugelassen werden, die die sich aus der Anlage ergebende Dienstbekleidungsausstattung vollständig anbieten und sich verpflichten, den Bediensteten ausschließlich die in der AV benannten Bekleidungsstücke als zugelassene Dienstbekleidung anzubieten. Über eventuelle Ergänzungen der Dienstbekleidung entscheidet das Justizministerium. Dieses behält sich gleichfalls Änderungen in den technischen Produktbeschreibungen vor.Die Leistungsfähigkeit, Bestellannahme, textilgerechte Lagerhaltung aller Kollektionsteile, das Verfügbarkeits- und Retourenmanagement (inkl. Chargenverfolgung bei Reklamationen einschließlich umgehendem Neuversand) sowie Konfektionierung, Kommissionierung und kostenoptimierter Versand sind im Zulassungsverfahren darzulegen bzw. nachzuweisen.Die Zulassungsstelle bieten allen geeigneten und interessierten Anbietern den jederzeitigen Abschluss bzw. Beitritt zu dieser Vereinbarung während der gesamten definierten Vertragslaufzeit an. Eine Exklusivität ist nicht gegeben, ebenso findet keine Auswahlentscheidung durch die Zulassungsstelle statt.Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt.Der Vertrag beginnt mit Erteilung der Zulassung. Die Zulassung wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Die Vertragslaufzeit endet ausschließlich durch schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate.
Für die Ausstattung der Justizvollzugsbediensteten mit Dienstkleidung können potenzielle Bekleidungsanbieter im Rahmen einen Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren)Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...
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Others CPV Codes
  • Occupational clothing, special workwear and accessories
    18100000-0
  • Industrial clothing
    18113000-4
  • Special workwear
    18130000-9
Project adress

Region (NUTS code): DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
44581 Castrop-Rauxel

Deutschland-Castrop-Rauxel: Berufskleidung

2020/S 142-348757

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: JVA Castrop-Rauxel Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug
Postanschrift: Lerchenstraße
Ort: Castrop-Rauxel
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 44581
Land: Deutschland
E-Mail: zentralebeschaffung@jva-castrop-rauxel.nrw.de
Telefon: +49 23059830
Fax: +49 2305983925

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse: http://www.jva-castrop-rauxel.nrw.de

I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS7YDGYYDP/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zulassungsverfahren über die Lieferung von Dienstkleidung an die Justizbedienstenten des Landes Nordrhein-Westfalen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2044 -Z28.4
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18110000 Berufskleidung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren) zur Lieferung von Dienstkleidung für die Justizbediensteten des Landes NRW.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18100000 Arbeitskleidung, besondere Arbeitsbekleidungen und Zubehör
18113000 Arbeitsbekleidung
18130000 Spezial-Arbeitskleidung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA NORDRHEIN-WESTFALEN
Hauptort der Ausführung:

44581 Castrop-Rauxel

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für die Ausstattung der Justizvollzugsbediensteten mit Dienstkleidung können potenzielle Bekleidungsanbieter im Rahmen einen Zulassungsverfahren (Open-House-Verfahren)

Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EG) bzw. des Vergaberechts. Um ein höchstes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.

In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen, soweit sie nichtausrechtlichen Gründen verpflichtet sind, ist damit nicht verbunden.

Ein Kaufvertrag kommt nur unmittelbar zwischen dem zugelassenen Dienstkleidungsunternehmen und den einzelnen Bediensteten zustande. Die Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen ist insoweit nicht Vertragspartner.

Die blaue Dienstbekleidung der Justiz umfasst alle Artikel, die in den Anlagen der technischen Produktbeschreibung sowie Anlage 1 mit AV vom 13.4.2012 (Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen {2044 – IV. 19} – JMBl. NRW S. 91 –) benannt werden. Die technische Produktbeschreibung kann bei der Zentralstelle für das Beschaffungswesen im Justizvollzug bei der JVA Castrop-Rauxel (Zulassungsstelle) angefordert werden. Der zugelassene Dienstkleidungsanbieter verpflichtet sich, diese Bekleidungsstücke unter Beachtung des bestehenden Geschmackmusterschutzes ausschließlich für Justizbedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen entsprechend der zur Verfügung gestellten technischen Produktbeschreibungen zu fertigen oder fertigen zu lassen und zu vertreiben. Es können nur Anbieter zugelassen werden, die die sich aus der Anlage ergebende Dienstbekleidungsausstattung vollständig anbieten und sich verpflichten, den Bediensteten ausschließlich die in der AV benannten Bekleidungsstücke als zugelassene Dienstbekleidung anzubieten. Über eventuelle Ergänzungen der Dienstbekleidung entscheidet das Justizministerium. Dieses behält sich gleichfalls Änderungen in den technischen Produktbeschreibungen vor.

Die Leistungsfähigkeit, Bestellannahme, textilgerechte Lagerhaltung aller Kollektionsteile, das Verfügbarkeits- und Retourenmanagement (inkl. Chargenverfolgung bei Reklamationen einschließlich umgehendem Neuversand) sowie Konfektionierung, Kommissionierung und kostenoptimierter Versand sind im Zulassungsverfahren darzulegen bzw. nachzuweisen.

Die Zulassungsstelle bieten allen geeigneten und interessierten Anbietern den jederzeitigen Abschluss bzw. Beitritt zu dieser Vereinbarung während der gesamten definierten Vertragslaufzeit an. Eine Exklusivität ist nicht gegeben, ebenso findet keine Auswahlentscheidung durch die Zulassungsstelle statt.

Mit jedem Unternehmen, das die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird ein Vertrag abgeschlossen. Eine Exklusivität ist nicht gegeben. Der Vertragsabschluss kann jederzeit und zu den gleichen Bedingungen erfolgen. Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt.

Der Vertrag beginnt mit Erteilung der Zulassung. Die Zulassung wird auf unbestimmte Zeit erteilt. Die Vertragslaufzeit endet ausschließlich durch schriftliche Kündigung. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/08/2020
Ende: 31/07/2099
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.12)Angaben zu elektronischen Katalogen
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
III.1.5)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.1.6)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 31/07/2099
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/09/2099
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 03/08/2099
Ortszeit: 12:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXS7YDGYYDP

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/07/2020