Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und Security Module Card Typ B durch qVDA Published by Tenders Electronic Daily
Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und Security Module Card Typ B durch qVDA
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Application deadline
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30.05.2024, 16:15 hour
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Procedure
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Open procedure
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Order type
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Provision of services.
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Main CPV code
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- Identification badge release services
79716000-6
- Identification badge release services
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Language
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German
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Contracting authority / owner
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HFK Rechtsanwälte LLP
Knesebeckstraße 1
10623 Berlin
Germany
Tel.: +49 30-31867523
Fax: +49 30-31867529
E-Mail: HBA@hfk.de
Website: https://www.deutsche-evergabe.de -
assignment
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Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und sog. Security Module Card Typ B (SMC-B) durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die mit den qVDA abzuschließenden Verträge kommen separat mit den...Show more
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Description of procurement /scope of services
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Siehe II.1.4)
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Others CPV Codes
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- Smart cards
30162000-2 - Data carriers
32582000-6
- Smart cards
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Project adress
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Region (NUTS code): DE300 Berlin
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Deutschland-Berlin: Ausgabe von Mitarbeiterausweisen
2019/S 090-216051
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Richtlinie 2014/24/EU
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Knesebeckstraße 1
Berlin
10623
Deutschland
Telefon: +49 30-31867523
E-Mail: HBA@hfk.de
Fax: +49 30-31867529
NUTS-Code: DE300
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen und Security Module Card Typ B durch qVDA
Die 17 deutschen Apothekerkammern sind gesetzlich verpflichtet, die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen (HBA) und sog. Security Module Card Typ B (SMC-B) durch qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter (qVDA) sicherzustellen. Die mit den qVDA abzuschließenden Verträge kommen separat mit den einzelnen Apothekerkammern und nicht mit der in der Bekanntmachung als „Auftraggeber“ benannten Kanzlei zustande; diese fungiert nur als verfahrensführende Stelle. Zur Deckung des Bedarfs führen die 17 Apothekerkammern ein sog. Open-House-Verfahren durch. Das Open-House-Verfahren stellt eine Verfahrensart außerhalb des (europäischen) Vergaberechts dar (siehe etwa EuGH, Urt. v. 1.3.2018 – Rs. C-9/17). Das Vergaberecht findet keine Anwendung. Nähere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Siehe II.1.4)
Das Vergaberecht findet keine Anwendung. Die Nutzung des europäischen Amtsblattes oder ähnlicher Plattformen als Veröffentlichungsplattform hat keinerlei Rechtswirkungen dergestalt, dass sich die Apothekerkammern dem Anwendungsbereich des (europäischen) Vergaberechts unterwerfen. Die Nutzung der Plattformen dient – ohne Präjudiz – ausschließlich zur Herstellung größtmöglicher Transparenz.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— der Vertragspartner oder ein Nachunternehmer muss über den Status eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters im Sinne von Art. 21 Abs. 2 Satz 2 eIDAS VO verfügen und als solcher auf einer Vertrauensliste im Sinne von Art. 22 Absatz 1 eIDAS VO eingetragen sein und dies vor Vertragsschluss nachweisen,
— der Vertragspartner oder ein Nachunternehmer muss über eine Zulassung durch die Gesellschaft für Telematikanwendungen des Gesundheitskarte mbH (gematik) für die Ausgabe von HBA an Leistungserbringer verfügen und dies vor Vertragsschluss nachweisen.
Bei den vorgenannten Voraussetzungen handelt es sich um Mindeststandards.
Siehe Ausführungen unter Ziff. III.1.3.
Siehe Ausführungen unter Ziff. III.1.3.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Villemombler Straße 76
Bonn
53123
Deutschland
Telefon: +49 22894990
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Fax: +49 22894990